Discussion:
Rechtliche Probleme in Zusammenhang mit Zeitreisen (was: 'intensional' und 'extensional' als mathematisch relevante Begriffe)
(zu alt für eine Antwort)
Ulrich D i e z
2023-04-12 13:07:05 UTC
Permalink
[Follow up an de.rec.sf.misc - ich hoffe, das Thema ist dort nicht ganz
falsch einsortiert, ggfs bitte ich um Belehrung, wo ees hätte hin sollen.]
Hallo,
ja, Zeit ist hierbei etwas sehr lustiges !
Man stelle sich vor, das Zeitreisen wirklich geneh sollen...
Dabei muss man aber beachten, das man in den einen Augenblick
nicht nur vorne, sondern auch hinten, seitlich ganz wo anders
sein kann (unabhängig davon, das mit der alten Denkweisem da,
wo gerade ein Haus gestanden hat, nun eine freie Fläche sich
befindet (oder aber auch umgekehrt).
Man also nie sicher weiß, wo der Besucher letzenends heraus
kommt.
Und das ist wohl sehr gefährlich.
Oder, man setzt zu jedem Zeitpunkt oder an jedem Ort, wohin
man reisen will einen zweiten Beobachter, der dann wie ein
Spiegel fungiert, den ersten zeitreisenden weiter-delegiert,
oder als "Prüfwerkzeug/Prüfstelle" den Zeitreisenden mit anderen,
Informationen versorgt - ähnlich wie eine feste Tankstelle oder
Oase, bei der man schnell auftankt, und weiter geht die reise,
wo man entweder den zeitreisenden "austauscht", oder ...
Jens
Was Zeitreisen angeht, hatte ich erst neulich, am ersten April, eine
recht interessante Begegnung, die noch vor mir liegt, und werde, wenn
ich mir glauben kann, wohl etwas erfinden, was wirklich funktioniert. ;-)

Zeitreisen sind jedenfalls ein tolles Thema, aber vielleicht sollten
wir dafür eine geeignetere Newsgroup suchen. Ich weiß nur nicht so genau,
wo und habe mal follow-up an de.rec.sf.misc gesetzt.

Da tun sich zB auch lustige juristische Fragen auf, die nicht unbedingt
im Rahmen von Mathematik zu erörtern sind.

Zum Beispiel:

Angenommen, jemand Gegenwärtiges begegnet seinem zehn Jahre älteren
zukünftigen Ich, welches aus seiner von der Gegenwart her betrachtet
zukünftigen Warte heraus einen Zeitsprung in die Gegenwart unternommen
hat, welche aus seiner zukünftigen Warte heraus in der Vergangenheit
liegt, und die jüngere und die ältere Instanz gehen zusammen essen -
in einer Wirtschaft, die es von der Gegenwart her betrachtet
fünf Jahre später nicht mehr geben wird, weil sie dann pleite gegangen
sein wird.
Angenommen, die gegenwärtige jüngere Instanz zeigt beim Bestellen auf
die zukünftige ältere Instanz und sagt dabei: "Er zahlt!"
Die zukünftige ältere Instanz wiederum sagt: "Ja, einverstanden, aber
in diesem Fall würde ich gerne bis morgen anschreiben lassen."
Der verwirrte Wirt lässt sich darauf ein.
Nach dem Essen springt die ältere Instanz, ohne zu zahlen, sofort in
ihre eigene Zeit zurück.
Wie ist die Bezahlung der Bewirtung nun geregelt wenn die ältere
Instanz nicht einen Tag später auftaucht und die Rechnung begleicht?
Kann der Wirt sich an die jüngere Instanz halten oder hat er nur
mit der älteren Instanz einen Vertrag?


Angenommen, jemand hat eine Strafe für den erfolglosen Versuch einer
Straftat verbüßt, bei der der Versuch strafbar ist, und begibt sich
per Zeitmaschine zu dem Zeitpunkt zurück, zu dem er, während er den
Versuch unternommen hat, aufgegriffen worden ist, um den Versuch
direkt und nahtlos weiterzuführen.
Wäre das insgesamt dann ein einziger Versuch, sodass er nicht nochmal
bestraft werden dürfte, weil niemand wegen der selben Straftat
zweimal bestraft werden darf, oder wäre das als zweiter Versuch zu
werten, der für sich genommen strafbar ist?


Angenommen, jemand, der sich selbst hasst, macht einen Zeitsprung
in die Zukunft und schlägt sein zukünftiges Ich krankenhausreif.
Wäre das strafbar?


Angenommen, jemand macht einen Zeitsprung in die Vergangenheit,
um sein in der Vergangenheit lebendes Ich mit dem Argument, dass
die Tat erfolgreich sein wird, zur Begehung einer Straftat zu
überreden. Wäre das Anstiftung?


Angenommen, ein Zeitreisespediteur möchte, dass seine Fracht vom
Zeitpunkt A pünktlich zum tausend Jahre später gelegenen Zeitpunkt B
transportiert wird. Die Fahrt vom einen Zeitpunkt zum anderen dauert
normalerweise eine Woche lang. Einer der Fahrer trödelt aber herum,
sodass er erst nach zehn Tagen die Fracht am/zum vorgesehenen
Zeitpunkt abliefert. Kann er wegen Trödelei abgemahnt werden, wo
die Fracht doch zum vorgegebenen Zeitpunkt abgeliefert wurde?


Wir sollten diese in Richtung des Juristischen gehenden Fragen
aber nicht unbedingt in de.sci.mathematik erörtern. ;-)


Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Hermann Riemann
2023-04-13 07:11:36 UTC
Permalink
Post by Ulrich D i e z
Angenommen, jemand Gegenwärtiges begegnet seinem zehn Jahre älteren
zukünftigen Ich, welches aus seiner von der Gegenwart her betrachtet
zukünftigen Warte heraus einen Zeitsprung in die Gegenwart unternommen
hat, welche aus seiner zukünftigen Warte heraus in der Vergangenheit
liegt, und die jüngere und die ältere Instanz gehen zusammen essen -
in einer Wirtschaft, die es von der Gegenwart her betrachtet
fünf Jahre später nicht mehr geben wird, weil sie dann pleite gegangen
sein wird.
Das zukünftige ich ist nicht exakt gleich dem gegenwärtigem ich.
Oder wer ist hier bezüglich denken und empfinden
der Gleiche, wie er im Alter von 5 Jahren war.
Der genetisch code ist vergleichbar mir dem von
eineiigen Zwillingen.
Also handelt es sich um 2 Personen.
Post by Ulrich D i e z
Angenommen, die gegenwärtige jüngere Instanz zeigt beim Bestellen auf
die zukünftige ältere Instanz und sagt dabei: "Er zahlt!"
Die zukünftige ältere Instanz wiederum sagt: "Ja, einverstanden, aber
in diesem Fall würde ich gerne bis morgen anschreiben lassen."
Der verwirrte Wirt lässt sich darauf ein.
Nach dem Essen springt die ältere Instanz, ohne zu zahlen, sofort in
ihre eigene Zeit zurück.
Wie ist die Bezahlung der Bewirtung nun geregelt wenn die ältere
Instanz nicht einen Tag später auftaucht und die Rechnung begleicht?
Kann der Wirt sich an die jüngere Instanz halten oder hat er nur
mit der älteren Instanz einen Vertrag?
Wer bestellt bezahlt. Also der Jüngere.
Falls de Ältere die Bezahlung zusagt, liegt die Zahlschuld beim Älteren.
Eine offene Frage ist dann die Verjährung bei Zeitreisen.
Bei momentaner Regelung müsste der Ältere in seiner Zeit
die Rechnung noch begleichen, bekäme aber keine Strafe wegen Zechprellung.
Anders sieht es aus, wenn bei Verjährung erlebte Zeit zählt.
Post by Ulrich D i e z
Angenommen, jemand hat eine Strafe für den erfolglosen Versuch einer
Straftat verbüßt, bei der der Versuch strafbar ist, und begibt sich
per Zeitmaschine zu dem Zeitpunkt zurück, zu dem er, während er den
Versuch unternommen hat, aufgegriffen worden ist, um den Versuch
direkt und nahtlos weiterzuführen.
Wie oben gesagt 1. 2 Personen.
Zudem liegt eine Wiederholung vor, bei dem das vorbestraft
hinzukommt.
Post by Ulrich D i e z
Angenommen, jemand, der sich selbst hasst, macht einen Zeitsprung
in die Zukunft und schlägt sein zukünftiges Ich krankenhausreif.
Wäre das strafbar?
2 Personen.
Es sei denn, der Zeitsprung würde aus Kryonik bestehen
und jemand verprügelt sich selber.

Bei Mathematik gilt: Ein korrektes Gegenbeispiel ( Widerspruch)
reicht als Fehlernachweis einer Theorie.

Hermann
der Zeitmaschinen wie sie in sf beschrieben werden
für Esoterik aber nicht für science hält,
allerdings Formen* für realistisch hält.

*:
1. virtuelle Zeitmaschinen z.B. in computer Programme
2. Drehungen, z.B. die Aussaat im Frühjahr.
3. Wiederholungen
--
http://www.hermann-riemann.de
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